Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 .Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Jeglichen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, auch dann, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Zur Rechtswirksamkeit von Annahmeerklärungen und sämtlicher Bestellungen bedarf es der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Dieses gilt auch für Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies mit uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Sämtliche Zeichnungen, Beilagen, Angebote und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder an Dritte, noch an Konkurrenzfirmen weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Ebenso dürfen diese nicht zur Selbstanfertigung genutzt werden.
2.3 An unsere Angebote halten wir uns 14 Tage gebunden, falls nicht anders vereinbart.
3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Celle, jedoch ohne Verpackungskosten. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferung und Leistungen werden gesondert berechnet.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen haben, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen oder innerhalb von 10 Tagen minus 2% Skonto.
4.2 Diskontfähige Akzepte nehmen wir nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber an. Gutschriften über Akzepte oder Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit der Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Sämtliche Kosten, einschließlich der Diskontspesen, gehen zu Lasten des Bestellers.
4.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 1,5% per Monat zu berechnen, zuzüglich Mahnkosten in Höhe von 5,– € pro Rechnung.
4.4 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, eingehende Aufträge nicht mehr zur Auslieferung zu bringen oder nur gegen Barzahlung oder Vorauskasse auszuführen.
4.5 Wir behalten uns vor, Aufträge im Wert von weniger als € 50,– brutto zu netto zu berechnen, sowie Aufträge von uns unbekannten Kunden über Nachnahme abzuwickeln.
4.6 Zuvor gewährte Rabatte verlieren bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels ihre Gültigkeit und wir behalten uns das Recht vor den Betrag in Höhe der Rabatte nachzuberechnen.
5. Verpackungen
5.1 Verpackungen werden, soweit zulässig, nicht zurückgenommen.
6. Versand
6.1 Der Versand erfolgt stets im Auftrag und für Rechnung des Bestellers. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wahl des Transportmittels und des Transportweges durch uns und unter Ausschluss der Haftung für etwaige Fehlleistungen durch das beauftragte Unternehmen.
6.2 Soweit möglich, berücksichtigen wir Sonderwünsche des Bestellers (z.B. beschleunigte Versandart) gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten.
7. Lieferfrist und Liefertermin
7.1 Die von uns genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht gesondert schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
7.2 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
7.3 Lieferfrist und Liefertermin gelten mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn uns die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.
7.4 Der Käufer ist berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verzögerung der Lieferfrist länger als 3 Monate dauert. Wobei auch Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen sind.
8. Gewährleistung
Für Sachmängel der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche Gewähr wie folgt:
8.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als Mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
8.2 Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
8.3 Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten tragen wir, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung eines seiner Monteure und Hilfskräfte.
8.4 Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle, eine uns angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
8.5 Eine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen nicht übernommen: Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel und elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von uns zu verantworten sind.
8.6 Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht für uns keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für vorgenommene Änderung des Liefergegenstandes, ohne unsere vorherige Zustimmung.
8.7 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Auslieferung des Liefergegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
9. Haftung
9.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten, insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes, vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen aus Punkt 8 und 9.2 entsprechend.
9.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat; bei Mängeln des Liefergegenstandes soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
9.3 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
9.4 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
10.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10.4 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das für den Sitz der WP GmbH zuständige Gericht. Die WP GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben.
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